Rehkitzrettung mit Drohnen: Aktuelle Regelungen erleichtern den Einsatz


Stand: April 2024

Jedes Jahr sterben tausende Rehkitze bei Mäharbeiten. Drohnen mit Wärmebildkameras sind hier eine lebensrettende Technologie – doch die neuen EU-Drohnenverordnungen sorgten zuletzt für Unsicherheit. Die gute Nachricht: Für die Rehkitzrettung gibt es eine Sonderregelung, die den Einsatz bestehender Drohnen ohne C-Zertifikat weiter ermöglicht.

🔍 Was ändert sich konkret?

Die Bundesnetzagentur hat eine befristete Allgemeinverfügung erlassen (gültig bis 19.11.2024), die folgende Erleichterungen für landwirtschaftliche Betriebe und Rettungsteams vorsieht:

  • Reduzierte Abstände:
    Drohnen zwischen 250 g und 25 kg dürfen in der Unterkategorie A3 den sonst vorgeschriebenen 150-Meter-Abstand zu Wohn- oder Gewerbegebieten unterschreiten. Stattdessen gilt:
  • Seitlicher Mindestabstand: >10 Meter und größer als die Flughöhe.
  • Naturschutzgebiete zählen nicht als Erholungsflächen – hier entfällt die 150-Meter-Regel komplett.
  • Kein C-Zertifikat nötig:
    Bestehende Drohnen (z.B. DJI Mavic 2 Enterprise Advanced) können weiter genutzt werden, sofern sie vor dem 01.01.2024 in Betrieb waren.
  • Remote-ID entfällt:
    Die Pflicht zur Fernidentifizierung entfällt für diese Einsätze.

⚠️ Wichtige Einschränkungen

Die Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für die Rehkitzrettung und landwirtschaftliche Arbeiten. Für Freizeitflüge oder Sportaufnahmen gelten weiterhin die regulären Abstandsregeln.

🚜 Praxistipp für Landwirte und Retter

Nutzen Sie die Zeit bis November 2024, um sich auf die ab 2025 geplanten neuen Regelungen vorzubereiten. Dokumentieren Sie Ihre Drohneneinsätze sorgfältig, um den Nachweis des „Bestandsgeräts“ zu erleichtern.

Warum das wichtig ist:
Ohne diese Ausnahme wären viele etablierte Rettungsteams handlungsunfähig, da C-zertifizierte Drohnen oft teurer sind und längere Lieferzeiten haben. Die Regelung sichert somit den Schutz der Kitze und die Praxistauglichkeit für Landwirte.

Hinweis: Dieser Artikel dient der ersten Orientierung. Für rechtssichere Umsetzung empfehlen wir die Rücksprache mit Behörden oder einem Drohnenrecht-Experten.

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